Rechtsprechung
LG Kassel, 26.07.2012 - 8 Qs 30/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,61342) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kassel, 23.04.2012 - 7614 JsOWi 44509/11
- LG Kassel, 26.07.2012 - 8 Qs 30/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamburg, 11.06.2010 - 2-23/10
Selbstständiges Einziehungsverfahren: Zulässiges Rechtsmittel gegen eine …
Auszug aus LG Kassel, 26.07.2012 - 8 Qs 30/12
Da das Amtsgericht außerhalb einer Hauptverhandlung durch Beschluss entschieden hat, ist gemäß §§ 46 Abs. 1, 87 Abs. 3 und 6 OWiG, 438 Abs. 2, 441 Abs. 2, 311 StPO die sofortige Beschwerde und nicht die Rechtsbeschwerde statthaft (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht StraFo 2011, S. 57 f., Göhler, 16. A., § 87 OWiG, Rn. 29, 58).
- OLG Karlsruhe, 20.06.2016 - 1 (8) SsBs 269/15
Bußgeldverfahren: Einspruch gegen einen selbstständigen Verfallsbescheid
Auch der Umstand, dass im Falle des selbständigen Einziehungsverfahrens teilweise auch von der obergerichtlichen Rechtsprechung die sofortige Beschwerde gegen Beschlussentscheidungen des Amtsgerichts als das richtige Rechtsmittel angesehen wird (BGHSt 39, 162; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg StraFo 2011, 57; LG Kassel, Beschluss vom 26.07.2012, 8 Qs 30/12, abgedruckt bei juris;… Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, 3. Aufl., 6. Lfg. § 87 Rn. 52;… Bohnert, OWiG, 3. Aufl. 2010, § 87 Rn. 39;… KK-Schultheis, StPO, 7. Aufl. 2013, § 441 Rn. 5;… KK-Mitsch, OWiG, 4. Aufl. § 87 Rn. 78), steht dieser Bewertung nach Ansicht des Senats nicht entgegen, denn allein die Rechtsansicht anderer Gerichte zu einem vergleichbaren Sachverhalt beseitigt das gesetzgeberische Defizit nicht.